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Tarifverhandlungen

Beschäftigungssicherung im Fokus

13.05.2026

Beim Mitteldeutschen Rundfunk gehen heute die Tarifverhandlungen weiter. Wir haben dem Sender ein Angebot unterbreitet, das den Sparkurs auf dem Rücken der Mitarbeitenden bremsen soll.

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) zückt den Rotstift - und spart sich das Mittagsmagazin, neue Tatort- & Polizeiruf-Folgen, fünf Hauptabteilungen, lineares "MDR um 2", die Verbreitung des Jugendsenders Sputnik auf UKW und einige Podcasts. Betroffen sind mindestens 200 Mitarbeitende, zu den Details berichtet das Medienblog Flurfunk Dresden an dieser Stelle, aus der Rundfunkratssitzung vom Montag hier - und die Sächsische Zeitung hier aus der gestrigen Versammlung, bei der die MDR-Führung die Belegschaft über die Einschnitte informierte.

Wir als DJV Sachsen halten es für den denkbar schlechtesten Weg, die nötigen Einsparungen vor allem auf dem Rücken der Beschäftigten erreichen zu wollen. Jede Streichung im Programm kostet Verdienstmöglichkeiten für freie Mitarbeitende und erhöht die Arbeitsbelastung für Festangestellte. Dass so die MDR-Mitarbeitenden den durch die unklare Beitragssituation begrenzenten Spielraum des Senders ausbaden sollen, zeigt sich auch in den laufenden Tarifverhandlungen.

Hier hat sich der MDR bislang quasi nicht bewegt. Aber: Wir sind weiterhin bereit, aufgrund der angespannten finanziellen Lage des MDR gemeinsam an kreativen Lösungen zu arbeiten. Derzeit gehen die Einsparungen allerdings nahezu ausschließlich zulasten der Beschäftigten. 

Deswegen haben die Gewerkschaften - gemeinsam mit dem dem DJV verhandeln auch Verdi und Unisono - für die heutige Verhandlungsrunde dem MDR folgendes Paket vorgeschlagen, das die Beschäftigungssicherung im Fokus hat:


Für freie Mitarbeitende:
• Beschäftigungssicherung: Keine weiteren Beendigungsmitteilungen bis zum 31.12.2030
(Stichtag: 23.04.2026).
• Einkommensschutz: Schutz vor starken Honorarkürzungen bis zum 31.12.2030. Über die
aktuellen Regelungen des 12A-Tarifvertrags hinausgehend dürfen die Honorare freier
Mitarbeitender in der Summe um maximal 5 % sinken.
o Berechnungsgrundlage: Das Durchschnittshonorar der Jahre 2024 und 2025.
o Soziale Absicherung: Wir schlagen zusätzlich eine Härtefallklausel für
Langzeiterkrankungen, Elternzeit, Schwangerschaft, Pflegezeiten etc. vor.
 

Als Beispiel zur Veranschaulichung: Eine freie Mitarbeiterin erzielte 2024 ein Honorar von 35.000 € und
2025 von 45.000 €. Daraus ergibt sich ein Durchschnitt von 40.000 €. Das Honorar darf somit bis
zum 31.12.2030 auf minimal 38.000 € pro Jahr abgesenkt werden.
 

Für feste Mitarbeitende:
• Kündigungsschutz: Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31.12.2030.
• Arbeitszeitverkürzung: Reduzierung der täglichen Arbeitszeit um 15 Minuten.

Das Original der Tarifinformation, die wir gestern Nachmittag im Haus verteilt haben, findet sich hier