Pressemitteilung
Laubegast: Stärkeres Signal wäre besser gewesen
Der Deutsche Journalisten-Verband in Sachsen nimmt den Ausgang des Berufungsverfahrens am Landgericht Dresden im sogenannten Laubegast-Prozess zur Kenntnis. „Gleichwohl hätten wir ein deutlicheres Signal nach der Jagd auf und dem brutalen Angriff gegen Journalisten begrüßt“, sagt DJV-Landesgeschäftsführer Lars Radau.
Am 13. Februar 2022 hatte im Rahmen einer Versammlung in Dresden-Laubegast eine Gruppe von etwa zehn Männern um den Rechtsextremisten Max Schreiber sechs berichterstattende Journalisten sowie deren Begleitschützer angegriffen und über mehrere hundert Meter gejagt. Dabei musste das Begleitschutz-Team mehrere Tritte und Schläge mit einem Fahrradschloss einstecken, konnte aber die Journalisten vor Schlimmerem bewahren.
Nachdem zunächst wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden war, hatte die Staatsanwaltschaft Max Schreiber und seinen an der Jagd beteiligten Bruder Moritz lediglich wegen Nötigung angeklagt. Das Amtsgericht Dresden verurteilte die beiden erstinstanzlich deshalb zu Teilstrafen von 60 und 90 Tagessätzen, die – kombiniert mit Strafen für weitere Delikte – in Gesamtstrafen von 10 und 14 Monaten Freiheitsstrafe aufgingen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dagegen legten sowohl die Täter als auch die Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter Berufung vor dem Landgericht ein.
Im Berufungsverfahren hatte indes übereinstimmenden Medienberichten zufolge der Vorsitzende Richter am Landgericht nach der Beweisaufnahme klar gemacht, dass er die in der ersten Instanz verhängten Strafen für zu niedrig halte – auch die für die Jagd und den Angriff auf die Journalisten. Er stellte danach den Brüdern Haftstrafen ohne Bewährung in Aussicht.
Daraufhin zogen die Angreifer ihre Berufung zurück, ebenso wie die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage. Damit ist das mildere Urteil der ersten Instanz rechtskräftig.
„Der taktische Schritt der Angeklagten ist offenkundig und nachvollziehbar“, sagt Lars Radau. Gleichwohl bestätige der Ausgang des Verfahrens so das unglückliche Zeichen der ersten Instanz. „Einer der schwersten pressefeindlichen Angriffe der vergangenen Jahre, den die Journalisten nur wegen des Begleitschutzes ohne körperliche Blessuren überstanden, wird nur als Nötigung verurteilt“, sagt Lars Radau. „Eine Strafe, die sonst auch bei friedlichen Fahrbahnblockaden verhängt wird.“
So werde keine Abschreckung von Hetzjagden auf Journalisten erreicht, betont Radau. Im Gegenteil: Vielmehr seien nach Wahrnehmung des DJV Sachsen mittlerweile etliche Kolleginnen und Kollegen eher abgeschreckt, von rechtsextremen oder anderen Versammlungen zu berichten, bei denen sie mit Übergriffen rechnen müssten. „Das ist eine fatale Entwicklung.“