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Beitragsordnung seit  1. 1. 2004

   

Bruttoeinkommen

B e i t r a g

   

bis 1500 Euro

20 Euro

   

bis 2000 Euro

25 Euro

   

über 2000 Euro

30 Euro

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Studenten 13 Euro. Freie Journalistinnen und Journalisten können sich eine Stufe unter der nach Einkommen für sie gültigen einstufen. Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro. (Jeweils monatlich)

Diese Beitragsordnungen wurden auf der Mitgliederversammlung am 23.März.2002 in Dresden angenommen.
Was mit den Beiträgen geschieht, sehen Sie
hier.

Was passiert mit den Mitgliedsbeiträgen?

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Ein Großteil der Beitragseinnahmen fließen an den Bundesverband. Zweite Großposition sind die Personal- und Bürokosten für die Geschäftsstelle mit Geschäftsführer, juristischem Mitarbeiter sowie Sekretärinnen. Hierin sind auch sämtliche Beratungskosten für die unmittelbare Mitgliederbetreuung und Rechtsberatung enthalten.  Kosten für externe Anwälte werden separat geführt. Im Jahr 2003 betrugen diese rund 40.000 Euro.
Legende; Ver - Veranstaltungen, Rec - Rechtsschutzkosten, Tari - Tarifverhandlungen, Soli - Zahlungen an den Bundesverband (Beitrag, Solidaritätsfonds, journalist) Rei - Reisekosten, V.i. - Vertretung in anderen Organisationen, Mie - Miete Geschäftsräume, Reg - Regionalgruppenarbeit, Bür - Bürokosten, Kuri - DJV-Kurier, Per - Personalskosten, Vor - Vorsorgeleistungen, Fac - Fachausschüsse, Pos - Post, Telefon, Internet, Soz - Sozialwerk, son - sonstiges (im Jahr 2000 Auszahlungen für Streikteilnehmer SZ - Feste und Freie), Kon - Kontoführungsgebühren

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