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Zwei Hamburger Artikel über Leipziger Filz beschäftigen Dresdner Gericht
Es war kein Aprilscherz: Seit dem ersten Tag des zweiten Quartals müssen sich zwei freie Leipziger Journalisten vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten. Sie sind wegen übler Nachrede zu Lasten zweier Ex-Richter („Dreckige Wäsche“; Spiegel vom 21.01.2008) und Verleumdung zweier Leipziger Polizeibeamter („Voreiliger Freispruch“; Zeit Online vom 27.06.2008) angeklagt und sollen, wenn es nach der Anklage geht, einen Strafbefehl über jeweils 4800 Euro, also 120 Tagessätze, akzeptieren, wenn es nach einem der Nebenkläger – einem Ex-Richter am Oberlandesgericht – gänge, sogar richtig einwandern. Beides lehnen Thomas Datt und Arndt Ginzel vehement ab. Was den Prozess gegen sie zudem besonders spannend macht: Es ist der erste gegen die Berichterstattung über den „Sachsensumpf“ – und er steht unter ganz eigenen Vorzeichen: Denn der nun ermittelnde Staatsanwalt kam im Zeit-Beitrag vor, während im Spiegel-Artikel der jetzige Präsident des Amtgerichtes Dresden genannt wird – als „späterer Oberstaatsanwalt“. So kann man die Verortung an jenem Gericht als unglücklich bezeichnen – ein formaler Befangenheitsantrag wurde allerdings abgelehnt. Die Storys um das „Jasmin“ und die Riemannstraße 52, die Schilderung diverser krimineller Verwicklungen im Leipziger Filzpelz der wilden Neunziger, samt diverser Ermittlungen und Prozesse – alles gut nachlesbar – sind dagegen fast in Vergessenheit geraten. Inklusive der Opfer, damals minderjähriger Zwangsprostituierter, die heute wegen angeblicher Falschaussagen wieder ins Visier der Justiz geraten.
Spiegelbeitrag nicht geschrieben
Inzwischen sind sieben Prozesstage vorbei, weitere fünf angesetzt – und es geht nur um wenige „inkriminierte“ Textstellen, die als falsche Tatsachenbehauptung herhalten, während der Rest offenbar nicht strittig scheint. Der Dresdner Spiegel-Korrespondent gab an, den Artikel, in dem nur der arteigene Einstieg und dass Wort „Geschäftsfreund“ (in einer vagen Zuweisung im Konjunktiv) strittig ist, komplett selbst geschrieben und verantwortet zu haben. Auch sei die spiegelinterne Prüfung durch Ressortleitung, Dokumentationsabteilung und Rechtsabteilung vor der Veröffentlichung ordentlich verlaufen, wobei letztere mit vier bis fünf Volljuristen gut ausgestattet und laut Verteidiger Ulf Israel sogar „legendär“ sei. Die Beklagten hätten nur mit Recherchevorleistungen und Kontakten gedient, eigentliche Quelle seien andere Protokolle, vor allem die von aktuellen Vernehmungen gewesen. Dass deren Namen mit dem seinigen unter dem Artikel stehen, wäre üblich und ein Akt der Fairness, so Steffen Winter in der dreistündigen Vernehmung. Das Verfahren gegen ihn sei mit einer veröffentlichen Korrektur und einer Geldauflage, die sein Verlag bezahlt habe, schon lange eingestellt. Das habe aber alles der Verlag selbst verantwortet. Weitere Entlastung kam durch einen Leipziger Kriminalhauptkommissar, der vor kurzem auch im Landtag vor dem Untersuchungsausschuss aussagen musste und damals, anno 2000, mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde von einem der nebenklagenden Ex-Richter im Berufsleben durchaus erschüttert wurde. Er gab an, dass durchaus mit weiteren Fotos als denen, die der Ermittlungsakte beigelegt wurde, gearbeitet wurde – aber ohne jede Treffer. Dies sei ein Fehler gewesen. Die beiden Journalisten habe er zum ersten Mal vor zwei Wochen gesehen – und er habe die Strafanklage seitens des Leipziger Polizeipräsidenten gegen sie weder veranlasst noch gutgeheißen. Danach zeigte sich Steffen Soult, Verteidiger von Thomas Datt, zuversichtlich: „Meiner Ansicht nach ist die rechtliche Seite des Falls klar – unser Ziel heißt Freispruch.“ Bedenken habe er nur bezüglich der politischen Komponente, die dem Fall offenbar innewohne, die er aber weder beurteilen noch bearbeiten könne.
Befangenheit und MĂĽndlichkeit
Mit einem Befangenheitsantrag gegen Richter Hermann Hepp-Schwab endete der jüngste Prozessakt: Arndt Ginzels Verteidiger Ulf Israel stellte ihn mit Verweis auf Prozessfehler in Form von rechtswidrigen Fristsetzungen und der dringenden Besorgnis, dass der Richter sich nicht von seiner vorgeprägten Auffassung abbringen lasse. Sein Mandant habe lange gezögert, aber jetzt sei die Grenze überschritten. Israel listete akribisch eine Liste von Äußerungen und Geschehnissen aus den ersten sechs Prozesstagen auf, die aus Sicht seiner Seite den Verdacht auf Befangenheit nahelegten. Steffen Soult erneuerte seine Rüge aufgrund der angeordneten Verlesung von Akten, welche gegen das Mündlichkeitsgebot von Zeugenaussagen verstoße. Die Vertreterin der Nebenkläger, Sieglinde Buchner-Hohner, sah hingegen einen Widerspruch in der angeforderten Anhörung des Spiegel-Anwaltes über die strafrechtliche Vorab-Prüfung des Artikels und der behauptenden Nichtmitarbeit seitens der Angeklagten. Trotz des Befangenheitsantrages wurden am 26. Mai fünf weitere Prozesstermine anberaumt: der bislang letzte am 28. Juli (9 Uhr). Sollte er den Prozess fortsetzen, so hat Richter Hepp-Schwab angekündigt, dem Antrag der Verteidigung nachzugeben und die zwei beiden Justiziare der veröffentlichenden Medien über die rechtlichen Prüfungsmodalitäten zu befragen. Zudem wolle er „bezüglich aller möglichen Deutungen die Scheune so weit wie möglich offen halten“, um zu sehen, ob nicht doch Anstiftung oder Beihilfe vorliege. Auch hier Protest der beiden Verteidiger: Wenn er den Darlegungen des Spiegelreporters nicht traue, dann wäre doch längst eine Anzeige wegen Falschaussage fällig gewesen. Eine weitere Ironie dieser eigenartigen Geschichte: Beide Angeklagte machen inzwischen fast nichts mehr für Printmedien, weil sich das nicht wirklich rentiert. Sie arbeiten für Funk und Fernsehen, haben Beiträge für „Exakt“, die „Tagesschau“ oder „Mona Lisa“ produziert.
„Nur ordentlich gearbeitet“
Für die beiden Autoren geht es dennoch um alles: „Wir akzeptieren nur einen glatten Freispruch – und reizen dazu alle juristischen Wege aus.“ Und Thomas Datt ergänzt: „Wir haben nichts getan, nur ordentlich gearbeitet.“ Im April hätten sie aufgrund des Prozesses so gut wie nicht arbeiten können, dennoch müssten sie ja irgendwie ihre Familien ernähren. Beide bezeichnen sich als glücklich liierte Väter, Ginzel hat drei Söhne, Datt Tochter und Sohn. So reagierten sie auch empfindlich, als die Sächsische Zeitung sie nach dem ersten Prozesstag mit offenem Foto und vollen Namen ablichtete. Thomas Datt empört sich heute immer noch: „Wir sind erstmal nur angeklagt, nicht verurteilt – und bei weitem keine Personen des öffentlichen Lebens mit eingeschränktem Persönlichkeitsrecht!“ Sogar mit der so genannten Schleckerbande sei man in der selben Ausgabe fairer umgegangen. Eine Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen der unverpixelten Abbildung und der Namensnennung war die Folge. Die Dresdner Morgenpost vom selben Tage war da vorsichtiger: Die Kollegen hießen hier Thomas D. und Arndt G. und die Gesichter waren mit Balken versehen. Komisch sei auch die Verortung des SZ-Artikels im Netz: Unter der Rubrik „Schüler und Zeitung“ ist der Artikel frei nachlesbar – in einem Umfeld der besten Schülerartikel, dort ohne Foto. Der letzte Satz des Beitrags lautet übrigens: „Wiedergutmachung ist fraglich: Bis heute sind die falschen Anschuldigungen im Internet nachlesbar.“ Das ist ein weiteres Kuriosa: Wenn denn etwas nachweislich falsch ist, dann wäre es ein leichtes (und übliches) per zivilem Presserecht, es richtig- oder gar gegendarstellen zu lassen. Doch so steht es weiterhin und wohl ewig unbeleckt im Netz. Auf diese Frage angesprochen, meinte Anklagevertreterin Sieglinde Buchner-Hohner, Ehefrau eines der Nebenkläger und Leipzigern und dem Landesrechnungshof als Besitzerin und Saniererin der Riemannstraße 52 bekannt, dies brächte nichts und wäre zu teuer. Die Leipziger Volkszeitung kommentierte dies hinreichend bereits am 12. April: „Dennoch greifen hier ausgerechnet Juristen gleich zu viel größeren Geschützen. Wohl, weil sie weitere Recherchen abschrecken wollen.“
Neuer Landtagsausschuss und DJV-BegrĂĽĂźung
Denn weitere Motive scheinen rar. Nun kommt der vom Sächsischen Landtag Ende Mai beschlossene neue Untersuchungsausschuss zum so genannten „Sachsen-Sumpf“, hier als „korruptive Netzwerke“ umschrieben, zu Hilfe. Denn dieser will sich genau den Hintergründen einstiger Nichtermittlung widmen. Der grüne Abgeordnete Johannes Lichdi, schon als Zeuge beim Prozess, begründete es im Landtag: Es habe offensichtlich in der Staatsregierung ein Drehbuch der Scheinaufklärung zur Vertuschung gegeben. Dies sei neu und konnte deshalb vom alten Untersuchungsausschuss nicht geleistet werden. Diese Einsetzung begrüßt auch der DJV Sachsen: „Medienberichterstattung und journalistische Arbeit werden davon profitieren, wenn etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke aufgedeckt werden“, heißt es in einer Erklärung. Das Vorgehen der Dresdner Justizbehörden kritisiert der DJV als „Einschüchterungsversuch“. Doch ehe der Ausschuss richtig in Schwung kommen kann, könnte der Prozess zu Ende sein. Zwei Prozesstage liegen noch zwischen Redaktionsschluss und dem DJV-Podium „Strafrecht gegen Pressefreiheit“ am 19. Juni (17 Uhr, „LVZ-Kuppel“, Peterssteinweg) und geben diesem weitere Dynamik und Futter. Bis dato haben als Diskutanten zugesagt: Ginzels Strafverteidiger Ulf Israel, Journalistikprofessor Michael Haller und Ulrike Kaiser, stellvertretende Vorsitzende des DJV-Bundesvorstandes. Moderieren wird Sergej Lochthofen, legendärer Ex-Chefredakteur der „Thüringer Allgemeinen“ – auch dort werden sich neue Perspektiven ergeben.
Andreas Herrmann
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