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Wer ist Journalist?
* Prominentenrunde diskutierte in Leipzig
* Zwischenetappe auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für Journalisten
Als vor wenigen Wochen bei der „Leipziger Volkszeitung“ Praktiker und Wissenschaftler mit Sachsens Justizminister Mackenroth über aktuelle Konflikte zwischen Presse und Justiz diskutiert hatten, war die Frage offen geblieben, wer Nutznießer der Medienprivilegien sein solle. Die Diskussionsrunde am Vorabend der DJV-Mitgliederversammlung knüpfte mit dem Titel „Wer ist künftig Journalist?“ bewusst an dieser offen gebliebenen Frage an. Geert Mackenroth, der diesmal mit dem Dresdner Kommunikationswissenschaftler Prof. Wolfgang Donsbach, dem SZ-Chefredakteur Hans Eggert und Michael Konken diskutierte, bezeichnete die Klärung der Frage sogar als „existenziell“ für die Gewährung der Pressefreiheit.

Aufforderung zur Partnerschaft
Nein, eine allgemein akzeptierte Antwort auf die Frage gab es noch nicht. Das war auch nicht zu erwarten. Aber erfreulich aus Sicht der Journalisten und des DJV war – das sei vorweg genommen - allein schon die Tatsache, dass der Justizminister ausdrücklich den DJV in die Pflicht nahm, für die Klärung, wer im Sinne des Presserechtes künftig als Journalist zu verstehen sei, einen fachlichen Vorschlag einzubringen.
Zuvor war Mackenroth nochmals ausführlich auf die im Vorjahr aufgetretenen Differenzen beim Umgang der Justizbehörden mit Journalisten eingegangen. Er bekannte dabei „Diskrepanzen“ im Strafrecht. Sachsen sei aus diesem Grunde auch beim Bund vorstellig geworden und dränge auf Präzisierung der einschlägigen Rechtsbestimmungen.
Zugleich sprach sich Mackenroth bei einer absehbaren Gesetzesnovellierung gegen ein zu enges Korsett aus. Neue Entwicklungstendenzen im journalistischen Beruf dürften nicht außer Acht gelassen werden. Die gegenwärtig geltenden Regeln für das Zitieren aus Ermittlungsakten bezeichnete Mackenroth im späteren Verlaufe der Diskussion ausdrücklich als „überholt“.
Hauptberuflichkeit als entscheidendes Kriterium
Konken verwies auf den ungeschützten Journalisten-Begriff. Daher sei es tatsächlich eine nach wie vor ungeklärte Frage, wer Nutznießer der Medienprivilegien sein könne. Aus Sicht des DJV betonte Konken die erstrangige Bedeutung des Kriteriums Hauptberuflichkeit. Daher verlange der DJV bei Freiberuflern vor Vergabe des Presseausweises auch einen entsprechenden Einkommensnachweis. Mit dem vom DJV erarbeiteten Berufsbild stünde eine ausbaufähige Grundlage für die von Mackenroth angeregte Debatte zur Verfügung.
Damit sprach Konken aber schon ein neues Problem an: So gibt es Vorstellungen, dass künftig auch weitere Verbände Presseausweise ausgeben dürfen. Wenn es sich hier aber um Organisationen handele, die nur gelegentlich für Medien Tätige erfasse, sei die Verlässlichkeit des Presseausweises nicht mehr gegeben. Konken bat daher den Justizminister, auch den sächsischen Innenminister für dieses Problem zu sensibilisieren.

Mehr Gelassenheit erforderlich?
Hans Eggert erinnerte nochmals an die Datenerfassung bei Journalisten. Das eigentliche Problem sei doch gewesen, dass die Justiz damals interne Probleme in Ordnung bringen wollte und zu diesem Zwecke freigiebig auch Daten von Journalisten überprüft habe. Auch bei der SZ habe es Ermittlungen wegen des Zitierens aus Ermittlungsakten gegeben. Wenn das aber bekannt werde, würden Informanten der Journalisten zurückhaltender werden.
Wolfgang Donsbach konstatierte dagegen eine Überreaktion bei den Journalisten, wenn es mit der Justiz einmal Probleme gäbe. Donsbach sprach sich da für mehr Gelassenheit aus. Konken forderte dagegen einen stärkeren Schutz der Recherche und mehr Rechtssicherheit insbesondere bei der Frage, was „Anstiftung zum Geheimnisverrat“ sei. Donsbach kritisierte zudem das Zitieren aus Unterlagen laufender Gerichtsverfahren.
Selbstkritischere Journalisten gefordert
Die Debatte bot Gelegenheit, auch andere Fragen anzusprechen. So forderte Hans Eggert von den Journalisten einen weitaus selbstkritischeren Umgang mit der eigenen Arbeit. Das bezog er ausdrücklich auch auf den DJV: „Mir sind Journalisten in diesem Verband zu oft Opfer“, meinte er und erhielt für diese Bemerkung in der Diskussion der Mitgliederversammlung am folgenden Tag nachträglich Unterstützung. Im Zusammenhang mit der Debatte um den Presseausweis warnte Eggert zudem – bewusst zugespitzt – vor Tendenzen hin zu einer Reichspressekammer.
Auch die Veröffentlichung des bekannten nächtlichen Schommer-Bildes in einem Dresdner Blatt im vergangenen Jahr wurde nochmals unter berufsethischen Gesichtspunkten diskutiert. Hier war man sich im Podium einig: Eine journalistische Rechtfertigung für diese Bildveröffentlichung habe es nicht es nicht gegeben. Vielmehr sei es ein Beispiel dafür gewesen, dass wirtschaftliche Interessen bei solchen Entscheidungen über eine Veröffentlichung oft die Oberhand behielten. Hans Eggert verteidigte allerdings den Boulevardjournalismus gegen eine in der Diskussion vorausgegangene pauschale Abqualifizierung. Qualitätsjournalismus und Boulevardjournalismus müssten sich nicht grundsätzlich ausschließen, sagte Eggert.

Hohe Ansprüche an den journalistischen Beruf
Interessant waren zum Schluss der Debatte auch die Antworten auf die Frage, mit welchen drei Begriffen Journalisten und deren Arbeit beschrieben werden sollten. Wolfgang Donsbach begnügte sich mit zwei Ausdrücken: Professionalität und Kompetenz. Der SZ-Chefredakteur forderte von seinen Berufskollegen Selbstbewusstsein, Neugier und Selbstkritik.
Zur Charakterisierung des journalistischen Berufs waren Michael Konken die Wächterfunktion, die Beherrschung des journalistischen Handwerks und die Sicherung von journalistischen Qualitätsstandards von besonderem Belang. Geert Mackenroth wünschte sich dagegen „weniger Bildergläubigkeit“ und stattdessen mehr Sprachbeherrschung. Als wichtige Kategorien bezeichnete er zudem Fairness und - wie Hans Eggert - Selbstkritik.
Positive Entwicklung nach den Differenzen vom vergangenen Jahr
In den zurückliegenden Jahren hatte es zwischen dem DJV Sachsen und der Landesregierung in Rechtsfragen, die für die Medienarbeit von Belang waren, durchaus gravierende Differenzen gegeben. Gerade deshalb ist es sehr bemerkenswert, dass die Meinungsverschiedenheiten vom letzten Jahr einen Dialog in Gang gesetzt haben. Und es gibt offenbar gute Aussichten, dass dieser Dialog real zu einer größeren Rechtssicherheit für hauptberuflich arbeitende Journalisten beitragen könnte.
Dr. Jürgen Schlimper
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