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Telefondatenerfassung kontra Pressefreiheit in Sachsen

TELEFONsrgschrift

Als mich eine Reporterin bei einem Fernsehinterview fragte, „Werden wir jetzt alle abgehört?“, war ich tatsächlich zunächst etwas verwirrt. Für mich war die Erfassung von Telefondaten eines Journalisten eine ebenso ungeheuerliche wie einmalige Aktion. Sie passt einfach nicht in unser, mein Demokratieverständnis. Leider ist alles eben doch so ganz anders. Und wenn Bundesjustizminister Schily, wie bei Frontal am 28. September zu sehen, einfach grad mal keine Zeit für das Thema hat, dann spricht das eine sehr deutliche Sprache. Schilys sächsischer Amtsbruder sieht es übrigens ähnlich. Zwar nahm er sich für das Thema, das hierzulande viel Staub aufgewirbelt hat, mehrfach Zeit. Unter anderem traf er sich mit Vertretern des DJV, die ihren Missmut zum Ausdruck brachten und zukünftig mehr Fingerspitzengefühl forderten. Ein richtig deutliches Signal in Richtung Wahrung der Pressefreiheit als wichtiges demokratisches Gut, war bisher allerdings nicht zu vernehmen. Ganz im Gegenteil. Staatsminister Geert Mackenroth beruft sich auf die Rechtmässigkeit und das heisst nichts anderes als: „Wir werden es wieder tun!“ Lässt man die Geschehnisse verknappt Revue passieren, wird deutlich, worum es eigentlich geht: Ein Reporter der Dresdner Morgenpost steht noch vor Eintreffen der Polizei vor dem Haus von Sachsens Ex-Wirtschaftsminister Schommer (CDU), als bei diesem eine Hausdurchsuchung stattfindet. Weil die Staatsanwaltschaft nach der undichten Stelle in den eigenen Reihen sucht, wird eine Telefondatenerfassung beantragt, die auch den Journalisten umfasst. Abgefragt werden auch die Geodaten. Das Vorhaben scheitert lediglich an der Knotenvermittlungsstelle des Dresdner Druck- und Verlagshauses. Die Strafprozessordnung sieht die Möglichkeit der Telefonüberwachung zwar vor, allerdings nur bei schweren Straftaten. Und dazu dürfte das Warten vor dem Haus eines Politikers und das Fotografieren bei einer Hausdurchsuchung wohl eher nicht gehören. Die Empörung ist also durchaus berechtigt! Und der Protest des DJV ist es auch! Inzwischen werden immer mehr Fälle bekannt, wo eindeutig gegen die Pressefreiheit und Informantenschutz, gedeckt durch Gesetzesunkorrektheiten?, verstossen wird. Dass man sich, wie Schilly, nicht äussern will oder keinen Grund für ein Bedauern sieht, zeigt, wie gewollt offensichtlich die Gesetzesunkorrektheiten sind. Das ist übrigens nicht nur die Meinung des DJV. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 11. März 2004 stimmen ARD, BDZV, DJV, Deutscher Presserat, VDZ, Ver.di, VPRT und ZDF einem dem Bundesministerium der Justiz bereits seit September 2002 vorliegendem Vorschlag zur Änderung der Strafprozessordnung zu, der der Pressefreiheit wieder zu seinem verfassungsmässig verbrieftem Recht verhilft. Soviel zur Passivität des Bundesjustizministers. Darüber hinaus geht es aber auch um ganz persönliche Rechte von Journalisten. Denn die Privatsphäre wird mit derartigen Aktionen mit Füssen getreten. Eine Vielzahl von Journalisten arbeitet freiberuflich, dienstliches und privates Telefonieren liegen hier also sehr eng beieinander. Es geht Staat und Polizei nichts an, wo man sich befindet und mit wem man spricht!

Michael Hiller

 

Abgehört!
Was kann ich tun?

Vier Fragen an Benno H. Pöppelmann,
Justitiar des DJV.
 

Das aktuelle sächsische Beispiel zeigt, Journalisten sind vor Telefonüberwachung nicht sicher. Sind Polizei und Staatsanwaltschaften berechtigt Telefongespräche mitzuhören oder Telefondaten abzufragen? 

Beide Behörden sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen berechtigt, in bestimmten Fällen den Inhalt der Telekommunikation zu überwachen, also abzuhören oder auch von Telekommunikationsgesellschaften die Herausgabe von Verbindungsdaten zu verlangen. Voraussetzung ist in der Regel das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung. Ein Beschluss des zuständigen Gerichts ist in der Regel notwendig. Die Polizei kann aber nach dem sächsischen Polizeigesetz auch schon zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung die Telekommunikation überwachen.

Ist das mit Zeugnisverweigerungsrecht und Informantenschutz vereinbar? 

Die Vorschriften der Strafprozessordnung zur Überwachung der Telekommunikation nehmen auf Zeugnisverweigerungsberechtigungen nicht in allen Fällen Rücksicht. Auf die Ungereimtheit dieser Regelungen weist der DJV seit Jahren hin. Nach seiner Auffassung müssen das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten und die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung gleich laufen, damit der Schutz der Informanten und der des Redaktionsgeheimnisses nicht unterlaufen werden kann. Das sächsische Polizeigesetz berücksichtigt das Zeugnisverweigerungsrecht bei der Erhebung von Daten. Dieses Recht geht vor, wenn die Polizei nicht zur Abwehr erheblicher Gesundheits- oder Lebensgefahren handelt.   

Müssen „Abgehörte“ über die Datenerfassung informiert werden und wann muss das geschehen?

Nach dem sächsischen Polizeigesetz ist auf Anfrage Auskunft zu erteilen, aber sie muss z.B. dann nicht gegeben werden, wenn die Erfüllung polizeilicher Aufgaben dadurch gefährdet würde. Nach der Strafprozessordnung sind die Betroffenen von den Überwachungsmassnahmen zu benachrichtigen, sobald dies z.B. ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist. Bestimmte Fristen gibt es also nicht.   

Hat ein Journalist rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Telefonüberwachungen
zu wehren? 

Ja. Man kann sich gegen den Beschluss, der die Überwachungsmassnahme anordnet seit einigen Jahren zu Wehr setzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Gegebenenfalls wäre im Falle einer Verletzung von Grundrechten, hier das der Presse- und Rundfunkfreiheit, das Bundesverfassungsgericht selbst anzurufen. Leider gibt es bei uns keine Möglichkeit, bereits vor Beginn der Überwachungsmassnahme seine Rechte geltend zu machen, wie z.B. in Dänemark. Dort muss vor Einleitung einer solchen Massnahme anstelle des Betroffenen ein Ombudsmann zwingend gehört werden, der die Rechtsposition eines Journalisten zu vertreten hat, gegen den sich die Überwachung richten soll.

Vielen Dank für das Gespräch.

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