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Frechheit siegt – oder der Anwalt?
Interview mit Dorothee Bölke, Rechtsanwältin, Dozentin, von 1987 – 1991 Geschäftsführerin des Deutschen Presserates, 1991 – 1999 Justiziarin im Spiegel-Verlag
Frau Bölke, darf Satire alles?
Satire darf nicht alles. Sie genießt zwar die Kunstfreiheit und dadurch einen großen Freiraum zu gestalten, aber Satire darf nicht schmähen.
Schmähen - woran macht man das fest?
Man schmäht jemanden, wenn man in so kritisiert, dass nur noch die Absicht deutlich wird, ihn verletzen zu wollen. Es geht dann nicht mehr darum, sich kritisch mit einem Sachverhalt oder einem Verhalten auseinander zu setzen.
Es ist immer auch eine Frage des Einzelfalles, was es für den Journalisten bei der Produktion schwierig macht: Schmähe ich schon oder bin ich nur am Rande der Kunstfreiheit?
Das ist die Gratwanderung bei der Satire. Beim Boulevardjournalismus werden gerne Themen, die unter die Haut gehen, behandelt. Stichwort: Mädchenmord. Der tz-Chefredakteur hätte keine Probleme einen mutmaßlichen Mädchenmörder als „Die Blutbestie von Bogenhausen“ zu beschreiben – wenn die Indizien darauf hinweisen, dass er es war.
Bei allem Verständnis für Boulevardjournalismus und dass sich eine Zeitung auch über die Schlagzeile verkaufen muss: Eine Schlagzeile darf verkürzen und einen Sachverhalt plakativ benennen. Was sie nicht darf ist: Vorverurteilen. Hier gelten ganz klare handwerkliche Regeln, die auch die Rechtsprechung sehen möchte. Es darf keine Vorverurteilung geben, solange ein Täter unter Verdacht steht. Das wird sehr streng gehandhabt. Man darf ihn nicht „Mörder“ nennen. Man darf ihn in der Schlagzeile nicht zum überführten Tätern machen.
Wo kann ein Journalist überprüfen, wie weit er gehen darf?
Er sollte erst einmal mit seinen Hausmitteln klarkommen. Er muss sich bewusst machen, welchen Sachverhalt er hat: Welche Opfer gibt es zu bedenken? Davon hängt auch die Art der Darstellung ab. Um welches Thema geht es? Geht es um eine Kindstötung, geht es um einen Mordverdacht? Solche Themen kann ich nicht mit lockerer Sprache behandeln.
Auf der anderen Seite ist der Journalist sehr frei ist in der Wahl seiner Worte, um Politikerverhalten kritisch zu werten. Hier darf er auch einmal heftig formulieren ohne dass sich der Politiker beleidigt fühlen muss.
Wenn ich jetzt hier nicht erkennbar als Journalist vor ihnen stehen wurde, zum Beispiel mit Ihnen telefonieren und dabei das Gespräch mitschneiden würde - ohne ihr Wissen. Dürfte ich es als Interview veröffentlichen?
Sie dürfen ein Gespräch nicht aufzeichnen, sie dürfen es auch nicht belauschen, weil die Rechtsprechung mich in meinem Persönlichkeitsrecht darin schützt, dass ich wissen muss, mit wem ich spreche und wer wie mit meinem gesprochenen Wort umgeht. Wenn das jetzt jemand ist, der es ohne mein Wissen und Wollen in die Öffentlichkeit tragen möchte, verletzt er mich in meinem Persönlichkeitsrecht.
Das Gespräch führte Günter Flott. |