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erscheint 25.9.2003

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© DJV-Kurier 46, Dresden, 2003, Vervielfältigung oder Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion

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Wiesbaden 2003

Bundesverbandstag 10.-12.11.2003

Mehr zum Bundesverbandstag - hier!

Den DJV Sachsen vertreten in Wiesbaden: Sabine Bachert-Mertz von Quirnheim, Gisela Bauer, Dr. Jürgen Schlimper, Birger Zentner, Alexander Grunow, Rolf Richter, Ine Dippmann, Rolf Dvoracek, Beno Rjecka, Jürgen Schmidt, Reiner Thümmler, Klaus Wilk und Michael Hiller

Anträge des DJV Sachsen an den Bundesverbandstag

Der DJV-Verbandstag möge beschließen:

Die Landesverbände werden aufgefordert, bei ihren Vorschlägen für den Tagungsort der Bundesverbandstage auf eine zentrale Lage und eine möglichst kostengünstige Variante zur gemeinsamen Unterbringung der Teilnehmer zu achten.

Begründung: Kostenersparnis

(2) Öffentlichkeitsarbeit 

Der DJV-Bundesvorstand wird beauftragt, in der Öffentlichkeitsarbeit und - soweit möglich - bei der Tarifpolitik den nichttarifgebundenen Journalistinnen und Journalisten im Printbereich stärker Beachtung zu schenken. Dem sollte auch eine „Imagekampagne“ für journalistische Arbeit dienen, die das Ansehen des Journalistenberufes erhöhen und die Arbeit aller journalistisch Tätigen in der Bundesrepublik insgesamt aufwerten soll.

Begründung:        Der Anteil der Journalistinnen und Journalisten, die nicht unter Tarifverträge fallen, wächst. Daher bestehen bei der Interessenvertretung dieser Mitglieder Defizite. So haben diese Kollegen, ob fest oder frei, beispielsweise bei der Vertragsgestaltung kaum Mitwirkungsmöglichkeiten. Der Antrag zielt darauf ab, das Ansehen des Journalistenberufes insgesamt  zu verbessern und damit allen Betroffenen – auch Tarifgebundenen - eine bessere Verhandlungsbasis zu schaffen.

(3) Studie Medienentwicklung

Der DJV-Verbandstag möge beschließen:

Der DJV-Bundesvorstand wird beauftragt, eine Studie über die Entwicklung bestehender und neuer Medien zu erstellen und daraus Schlussfolgerungen für den DJV abzuleiten.

Begründung: Die Medienwirtschaft zählt gegenwärtig zu den Wirtschaftsbereichen, die sich noch am dynamischsten entwickeln. Die DJV-Mitglieder sind mit dieser Entwicklung untrennbar verbunden. Es ist daher lebenswichtig für den Verband, die Entwicklung der Medien zu verfolgen und vorauszusehen, um eigene strategische Entscheidungen treffen zu können.

Finanzierungsvorschläge: Bundesregierung (Wirtschafts-/Forschungsministerium) oder in Zusammenarbeit mit einer Universität oder in Zusammenarbeit mit BDZV, VDZ, ö.r. Rundfunk

(4) Ausbau der Mitarbeit im DJV

Der DJV-Sachsen schlägt hier umfangreiche Satzungsänderungen vor:

Begründung: Einer Ausweitung der Fachtagungen stehen finanzielle Engpässe entgegen. Gegen das Stimmrecht von Fachausschussvorsitzenden im Gesamtvorstand werden vereinsrechtliche Bedenken (Haushaltsrecht) erhoben. Gewünscht wird oft eine stärkere Einbeziehung weiterer Mitglieder in die Verbandsarbeit. Die Antragsteller gehen davon, davon aus, dass im Falle einer Annahme des Antrags
- größere finanzielle Spielräume entstehen,
- die Mitbestimmung der Mitglieder ausgebaut wird,
- die Arbeit der Landsesverbände besser koordiniert wird und
- die Arbeit des Bundesvorstandes mehr Kontinuität erhält.

Weitere Anträge:

Der DJV Sachsen reicht darüber hinaus einen Antrag für einen Spartentarifvertrag für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Öffentlichen Dienst gemeinsam mit dem DJV Niedersachsen ein.

Ein weiterer gemeinsamer Antrag zur Veranstaltung eines Journalistentages aus Anlass der EU-Osterweiterung wird gemeinsam mit dem Bayerischen Journalistenverband eingereicht.

Entwurf einer Resolution:

Keine inhaltlichen Beschränkungen für öffentlich-rechtliche Mediendienste

Der Entwurf des neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages sieht einschränkend vor, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nur noch „programmbegleitend Druckwerk und Mediendienste mit programmbezogenem Inhalt anbieten“ können. Das duale System nimmt durch diese Einschränkung Schaden:

- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Kernaufgabe, zur politischen Meinungsbildung beizutragen. Mit Hilfe des Netzes bieten sich neue Möglichkeiten, die breite Öffentlichkeit in den Prozess der Meinungsbildung einzubeziehen.

- Niemand kann heute mit Sicherheit die weitere Entwicklung bei den elektronischen Medien prognostizieren. Daher ist auch nicht absehbar, welche Folgen sich für die öffentlich-rechtlichen Anstalten ergeben, wenn sie jetzt per Staatsvertrag gehindert werden, an dieser Entwicklung teilzunehmen.

- Besonders Jüngere nutzen verbreitet und vorrangig Online-Medien zur Information, Bildung und Unterhaltung. Werden die Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen im Netz beschränkt, sinkt zwangsläufig deren Akzeptanz bei der jüngeren Generation. Mittelfristig kann das die  Existenz des dualen Systems gefährden

- Teletext, Online-Medien und andere Mediendienste erschließen den Öffentlich-Rechtlichen neue Möglichkeiten, Inhalte im Sinne der Grundversorgung zu transportieren. Besonders die relativ kostengünstige Online-Produktion erlaubt erstmals die Befriedigung der Informations- und Bildungsansprüche auch kleinerer sozialer Gruppen im Sinne der Rundfunkurteile.

- Bei den Providern wie t-Online oder AOL wurde im Netz die Trennung zwischen Betrieb und Informationsschiene durch Versäumnisse der Politik durchbrochen. Die monopolähnliche Stellung dieser Provider würde noch gestärkt, wenn sich die öffentlich-rechtlichen Anbieter im Netz auf programmbezogene Inhalte beschränken müssten.

- Teletext, Online und andere Mediendienste erfüllen wie Radio und Fernsehen journalistische Aufgaben. Eine bloße Zweitverwertung vorhandener journalistischer Produkte in diesen neuen Medien und journalistische Qualität schließen sich aus.

Der DJV fordert daher die Landesparlamente auf, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Beschränkungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückzuweisen.