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Stasi, Stasi - und kein Ende?
Meine Erfahrungen beim MDR, eine Widerrede / Von Udo Reiter
Zehn Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es - angefacht durch einige Zeitungsartikel - rund um den MDR eine Stasi-Debatte, die ich in dieser Schärfe nicht mehr für möglich gehalten habe. Dabei wird allerlei vermengt: Ehrliche Betroffenheit mit Rachsucht und Schadenfreude, redlicher Aufklärungswille mit journalistischer Sensationslust und nicht zuletzt moralische Entrüstung mit arbeitsrechtlichen Forderungen.
Nachdem ich viele Jahre mit diesem Thema zu tun hatte, will ich versuchen, wenigstens ein paar Dinge zu sortieren.
1. Stasi-Mitarbeit war nicht gleich Stasi-Mitarbeit. Das klingt selbstverst“ndlich, wird in der Diskussion aber hartn“ckig ignoriert. Ich habe Akten gelesen, die ein solches Ausmaß an Bösartigkeit und krimineller Energie widerspiegeln, dass man mit diesen Leuten um keinen Preis etwas zu tun haben möchte. In anderen Fällen, den meisten, waren die Berichte banal und nichtssagend. Der Informant hat offensichtlich seine "Pflicht" erfüllt und damit weder der Staatssicherheit viel geholfen noch irgend jemandem viel geschadet. Beide Fall-Kategorien werden heute als "IM" über einen Kamm geschoren.
Auch die Motive für eine Mitarbeit waren höchst unterschiedlich. Es gab Freiwillige, die sich aus weltanschaulicher Überzeugung nach vorne drängten, es gab Unglückliche, die gnadenlos erpreßt wurden, und es gab die Alltagsopportunisten, die wie überall durchkommen wollten und gehorchten. In der gegenwärtigen Diskussion sind sie alle - IMs.
Auch die Dauer der Mitarbeit war höchst unterschiedlich. Manche begannen früh und hörten erst 1989 auf, als ohnehin alles zu Ende war. Andere wurden als Schüler geworben und schieden zwei Jahre später wieder aus. Heute werden auch sie, obwohl die Sache zwanzig Jahre zurückliegt, von frohgemuten journalistischen Aufklärern als IM geoutet.
2. Moralische Bewertung und arbeitsrechtliche Konsequenzen sind zwei verschiedene Kategorien. Auch das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber auch sie wird in der Debatte trotzig ignoriert.
Das läuft dann so: Ein Journalist erhält den Hinweis, daß ein MDR-Mitarbeiter (am besten ein leitender oder einer, den man aus dem Programm kennt) IM war. Wenn man jetzt auf die eben besprochenen Differenzierungen verzichtet, ist der Artikel so gut wie fertig. Tenor:
Der MDR geht lax mit der Stasi-Problematik um, Rundfunkrat und Intendant nehmen ihre Verantwortung nicht ernst. Oft gelesen, immer wieder gern gedruckt.
Selber - das ist das Schöne dabei - sitzt der Autor als Aufklärer natürlich bei den Guten und Gerechten, weil er ohne Sünde ist, darf der Stein geworfen werden. (Daß der Autor vielleicht nur deshalb ohne Sünde ist, weil er
aus dem Westen kommt, wo es keine Stasi gab, muß ja nicht unbedingt erörtert werden.) Nicht berücksichtigt bleibt dabei das Folgende: Die Vorwürfe, die hier mit großer Enthüllungsgeste erhoben werden, sind in
der Regel seit Jahren bekannt. Der MDR hat, wie andere auch, natürlich bei der Gauck-Behörde eine Überprüfung seiner Mitarbeiter veranlaßt. 1206 Personen wurden eingereicht, in 76 Fällen gab es einen positiven Befund.
Von diesen 76 haben sich vierzehn durch freiwilliges Ausscheiden oder Tod der Betroffenen erledigt, zehn waren offenkundig belanglos, mit den verbleibenden 52 hat sich der Personalausschuß des Rundfunkrats
beschäftigt. Er bestand aus überprüften, integren Ostdeutschen, an deren Empfehlungen ich mich in allen Fällen gehalten habe. Dort wurden die Akten geprüft und mit den Mitarbeitern eingehende Gespräche geführt. In der Folge gab es Abmahnungen, Versetzungen und zwei Kündigungen. In 44 Fällen kam der Personalausschuß zu dem Ergebnis, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu empfehlen. Diese Fälle sind es, die uns nun Jahre später neuerlich präsentiert werden: IMs als MDR-Mitarbeiter - ein Skandal! übersehen wird dabei, daß es eine Rechtsprechung zu dieser Thematik gibt, die auch der MDR nicht außer acht lassen kann. Danach ist eine bloße Tätigkeit als IM längst kein Entlassungsgrund. Es ist vielmehr eine Einzelfallprüfung nötig, die Intensität, Dauer und Umstände dieser Mitarbeit zu würdigen hat. Alles, was vor 1970 liegt, ist dabei arbeitsrechtlich kaum noch von Belang. Genau diese Prüfungen haben wir mit großer Sorgfalt vorgenommen. Kam es zu dem Ergebnis "keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen", haben wir den Fall mit Absicht nicht veröffentlicht. Der MDR ist Arbeitgeber und kein Ehrengericht. Wenn gegen einen Mitarbeiter juristisch nichts vorliegt, haben wir seine Persönlichkeitsrechte zu wahren und ihn nicht an den Pranger zu stellen. Warum manche schreibenden Kollegen das anders gehandhabt sehen möchten, mögen sie selbst erklären.
Die gegenläufige Vorstellung übrigens, daß bei der Beschäftigung von Mitarbeitern nicht fachliche und rechtliche Kriterien, sondern moralische Maßstäbe entscheidend sein sollen, hat etwas anregend Innovatives. Man könnte ja die Redaktionsstuben der deutschen Presse einmal daraufhin durchsehen.
3. Das Problem hat eine grundsätzliche Dimension. Günter Grass hat kürzlich sehr eindringlich darauf hingewiesen, daß der Verweis auf lange zurückliegende sittliche Verfehlungen und die Forderung nach lebenslanger Konsequenz etwas absurd Archaisches hat. Das gilt ebenso für Außenminister wie für ehemalige Stasi-Mitarbeiter. Strafrechtlich relevante Tatbestände werden in einem Rechtsstaat verfolgt - und selbst da gibt es eine Verjährung. Alles andere fällt in den Bereich persönlicher Schuld. Das ist eine individuelle Kategorie, der man mit Straf- und Arbeitsrecht nicht beikommt.
Dazu kommt, daß die neuen "Enthüllungen" in der Regel zu keinen grundlegend neuen Erkenntnissen führen. Zwar werden ein paar Namen bekannt, aber über die alte Einsicht, daß es neben einigen Standhaften und einigen Schurken auch etliche Mitläufer gab, führt es nicht hinaus.
P.S.: Unabhängig von solchen Überlegungen unterzieht der MDR derzeit alle festangestellten und festen freien Mitarbeiter abermals einer Überprüfung durch die Gauck-Behörde. Damit soll geklärt werden, ob neue arbeitsrechtlich relevante Tatbestände vorliegen. |